Sanitäter

In Betrieben mit mehr als 1500 Versicherten muss nach §27 BGV A1 mind. 1 Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Bei erhöhtem Gefährdungspotential und Zahl der Unfälle in Betrieben ist dies schon ab 250 Versicherten der Fall. Auf Baustellen ist ein Betriebssanitäter bereits ab 100 Arbeitnehmern vorgeschrieben.

 

Technische Spezifikationen

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht Ersthelfer)
  • San-A und San-B Schein