Projektfachkraft für Arbeitssicherheit bei Stillständen in der chemischen- und Mineralölindustrie
gemäß Arbeitssicherheitsgesetz §§ 1; 5-8, 19, DGUV Vorschrift 2, § 4 und Anlage 2, Abs. 3 Betriebsspezifische Betreuung
Der Einsatz erfolgt:
- Bei Stillständen und Reparaturarbeiten in Anlagenteilen in Betrieben der chemischen- und Mineralölindustrie
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister
- abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Berufsgenossenschaft
- gesundheitliche Eignung gemäß arbeitsmedizinischem Grundsatz:
- G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Aufgaben
Beratung und Unterstützung des Projektleiters in allen Belangen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes
- bei der Erarbeitung des SiGe- Planes,
- bei der Erstellung der Arbeitserlaubnisscheine und den Festlegungen der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen,
- bei Auswahl und Einsatz der persönlichen Schutzausrüstungen,
- Auswahl und Einsatz der erforderlichen Versorgungseinrichtungen auf der Baustelle, wie:
- Baustromversorgungen,
- Hilfe Material und Einrichtungen usw.,
- Warnung, Alarmierung und Kommunikationsmittel
- Koordinierung der Arbeiten verschiedener Firmen und Arbeitsgruppen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
- Organisation und Durchführung von Unterweisungen der Arbeitsgruppen zu Beginn der Arbeiten vor Ort
- Überwachung der Einhaltung der geforderten Sicherheitsmaßnahmen durch Begehungen im gesamten Projektbereich
- Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Prüffristen, der im Projekt eingesetzten Betriebsmittel wie:
- Baustromverteiler
- ortsveränderliche elektrische Betriebmittel
- Leitern usw.
- Auswertung von Unfällen und Störungen, Festlegung von Sofortmaßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen
- Erarbeitung eines Tätigkeitsberichtes nach Abschluss des Einsatzes
Bei allen dabei auftretenden Fragen und Problemen steht Ihnen jederzeit beratend der ÜSD M mit dem ausgebildeten Fachpersonal zur Verfügung.