Projekt und Co-Betreuung
Gestellung
- eines Sicherheitsingenieurs bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2, § 4 und Anlage 2, Abs. 3 Betriebsspezifische Betreuung)
- zur Unterstützung von Fachkräften für Arbeitssicherheit bei Großprojekten z. B. bei Stillständen in der Mineralölindustrie
- zur Absicherung der Restbetreuung und zur Unterstützung der strukturmäßig eingesetzten Fachkraft
- eines Eisenbahnbetriebsleiters für nichtöffentliche nichtbundeseigene Eisenbahnen
- zur Unterstützung und Beratung bei der Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Eisenbahnbetrieb von nichtbundeseigenen Eisenbahnen
- von Sicherungsposten, Schweißposten oder Brandwachen bei Arbeiten mit besonderen Gefahren z.B. bei Schweißarbeiten oder Einsteigen in Behälter oder enge Räume
Koordinierung
- Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (gem. der Baustellenverordnung)
- zur Ausschaltung von Risiken im Vorfeld (Planungsphase)
- zur Koordinierung der Ausführungsarbeiten auf der Baustelle , wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig sind
- Erarbeitung SIGE -Plan für Bauarbeiten, die einer Ankündigung an die Behörde bedürfen oder bei Bauarbeiten , die mit besonderen Gefahren verbunden sind (gem. Artikel 3 EG- Baustellen-richtlinie)
- Erfassen der spezifischen, auf die betreffende Baustelle anwendbaren Arbeitsschutzbestimmungen
- Erarbeitung einer Unterlage mit den für Sicherheit und Gesundheitsschutz notwendigen Aufgaben z.B. Befestigungspunkte für Gerüste oder Absturzsicherungen
- Erarbeitung besonderer Pläne und Anweisungen, die einen planmäßigen Bauablauf gewährleisten
- Erstellung der Unterlage für nachfolgende Arbeiten( Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten)
Erarbeitung
- von Sicherheits-Belastungsanalysen und betriebsspezifischen Sicherheitskonzeptionen
Bei allen dabei auftretenden Fragen und Problemen steht Ihnen jederzeit beratend der ÜSD M mit dem ausgebildeten Fachpersonal zur Verfügung.