Arbeitssicherheit
Gestellung
- eines Sicherheitsingenieurs bzw. einer Fachkraft (gem. § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes – ASiG – und der Aufgaben gem. § 6 ASiG)
- auf Wunsch Gestellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten
- eines Sachverständigen für Asbest‑Arbeiten
Beratung bei:
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren sowie ‑stoffen
- Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung
- Erarbeitung von Betriebsanweisungen für technische Betriebsmittel / Tätigkeiten, nach Gefahrstoffverordnung und nach Biostoff-Verordnung PSA
Überprüfung von
Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln vor Inbetriebnahme bzw. Einführung
Beobachtung der
- Arbeitsverfahren / Arbeitsdurchführung
- Arbeitsstätten durch regelmäßiges Begehen, Mängel mitteilen
- Maßnahmen vorschlagen und auf die Durchführung hinwirken
- Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
Untersuchung von Unfällen, auf ihre Ursachen und Wirkungen, Auswertung der Ergebnisse, Sofortmaßnahmen
Unterstützung
- bei der Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Arbeitsmedizinern
- bei der Optimierung von Arbeitsabläufen
Einwirkung durch
- Anhalten der Beschäftigten zur sicherheitsgerechten Arbeit
- Unterweisung der Beschäftigten
- Anleitung der Sicherheitsbeauftragten
Unterstützung der Unternehmensleitung bei
- der Erfüllung der in den Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien der Gewerblichen Berufsgenossenschaften und gesetzliche Vorgaben
- geforderten Prüfung und Überwachung von Betriebseinrichtungen
- Menschengerechtem Gestalten der Arbeit
Führung von Unfallanalysen und die Ermittlung von Unfallschwerpunkten
Aufbau von Managementsystemen z.B. (SCC)
- Erarbeitung von Handbüchern
- Umsetzung in der Praxis und Kontrolle desselben
Beratung und Mitarbeit
- bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, z.B. Gefahrstoffkataster und arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen gem. § 14 Gefahrstoffverordnung
- Bestellung ext. Gefahrstoff-Beauftragter
Zusammenarbeit
mit den Behörden im Interesse der Unternehmen
Erarbeitung von
- Sicherheits-Belastungsanalysen
- betriebsspezifischen Sicherheitskonzeptionen
- Gefährdungsbeurteilung (anlagenbezogen / tätigkeitsbezogen)
Bei allen dabei auftretenden Fragen und Problemen steht Ihnen jederzeit beratend der ÜSD M mit dem ausgebildeten Fachpersonal zur Verfügung.