Arbeitsmedizin

Betrieblicher Gesundheitsschutz – Arbeitsmedizin

Vorsorgender Gesundheitsschutz – arbeitsmedizinische Beratung DGUV Vorschrift 2

Gesundheitserhaltende und gesundheitsfördernde Arbeitssystemgestaltung

  • Risikominimierung, Gefahrenvermeidung
  • Belastungs- Beanspruchungs- Konzept, Begehung, Gefährdungsbeurteilung
  • Verhältnis- Verhaltens- Prävention
  • Individual-gruppenbezogene Prävention
  • Integration der Arbeitsmedizin in den betrieblichen Entwicklungs- und Organisationsprozess
  • Ermitteln von Unfallschwerpunkten

 

Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit

  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Gesundheitstraining, Individualprogramme bzw. Gruppenberatung
  • Verknüpfung der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit den Maßnahmen des Arbeitsschutzes- Risk-Management
  • Erste- Hilfe Organisation, Aufklärung und Unterweisung
  • Arbeitssicherheitsausschuss

Betriebsärztliche Sprechstunde / Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach:

✓ berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen

✓ Strahlenschutzverordnung

✓ Gefahrstoffverordnung

✓ Biostoffverordnung

 

  • Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung
  • Untersuchung von Führungskräften
  • Bearbeitung umweltmedizinischer Fragestellungen
  • Untersuchung von Bootsführern
  • Personalärztliche Untersuchungen
  • Beratung zu Sondersituationen (z. B. Alkohol, Drogen, Wiedereingliederung nach Unfällen, langer Krankheit, Rehabilitationsmaßnahmen, Umsetzungen etc.)
  • Gutachten

Bei allen dabei auftretenden Fragen und Problemen steht Ihnen jederzeit beratend der ÜSD M mit dem ausgebildeten Fachpersonal zur Verfügung.