Betrieblicher Gesundheitsschutz – Arbeitsmedizin
Vorsorgender Gesundheitsschutz – arbeitsmedizinische Beratung DGUV Vorschrift 2
Gesundheitserhaltende und gesundheitsfördernde Arbeitssystemgestaltung
- Risikominimierung, Gefahrenvermeidung
- Belastungs- Beanspruchungs- Konzept, Begehung, Gefährdungsbeurteilung
- Verhältnis- Verhaltens- Prävention
- Individual-gruppenbezogene Prävention
- Integration der Arbeitsmedizin in den betrieblichen Entwicklungs- und Organisationsprozess
- Ermitteln von Unfallschwerpunkten
Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Gesundheitstraining, Individualprogramme bzw. Gruppenberatung
- Verknüpfung der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit den Maßnahmen des Arbeitsschutzes- Risk-Management
- Erste- Hilfe Organisation, Aufklärung und Unterweisung
- Arbeitssicherheitsausschuss
Betriebsärztliche Sprechstunde / Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach:
✓ berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
✓ Strahlenschutzverordnung
✓ Gefahrstoffverordnung
✓ Biostoffverordnung
- Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung
- Untersuchung von Führungskräften
- Bearbeitung umweltmedizinischer Fragestellungen
- Untersuchung von Bootsführern
- Personalärztliche Untersuchungen
- Beratung zu Sondersituationen (z. B. Alkohol, Drogen, Wiedereingliederung nach Unfällen, langer Krankheit, Rehabilitationsmaßnahmen, Umsetzungen etc.)
- Gutachten
Bei allen dabei auftretenden Fragen und Problemen steht Ihnen jederzeit beratend der ÜSD M mit dem ausgebildeten Fachpersonal zur Verfügung.